Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Ganzheitliche Reitschule und Team Pony Schule Hochwald(nachfolgend Betrieb genannt) und dem Reitschüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht.
Gegenstand des Vertrags ist die Erteilung von Reitunterricht. Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Reitschüler in unserem Online-Buchungssystem registriert, den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben im Betrieb abgibt und der Betrieb durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.
Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann der Unterricht durch individuelle Buchung von Terminen über das Buchungssystem und/oder als regelmäßiger Stammplatz erfolgen. Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb.
Der Unterricht erfolgt als Reitstunde in Theorie und Praxis am Pferd. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort obliegt den Reitlehrern.
Eine Gruppenstunde dauert 45 Minuten, eine Einzelstunde 30 Minuten, exklusive der Versorgung der Pferde vor und nach der Reitstunde. Diese erfolgt durch den Reiter, der sich rechtzeitig zur Vorbereitung des Pferdes am Hof einzufinden hat.
Für den Unterricht stehen Reithalle, Reitplatz und Ausreitgelände zur Verfügung.
Das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr. Reiten birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung der Reitschüler werden empfohlen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass durch den Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle und Schäden, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Dritter ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden.
Der Betrieb haftet nicht für Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.
Bei minderjährigen Teilnehmern übernehmen die Erziehungsberechtigten bzw. der von den Erziehungsberechtigten autorisierte Betreuer die volle Aufsichts- und Haftungspflicht. Bei Kinderkursen ohne entsprechende Begleitung obliegt die allgemeine Aufsichtspflicht dem Veranstalter.
Die Kinder werden während der Einheiten beaufsichtigt und mit Sorgfalt unterrichtet. Ich kann mich aufgrund der personellen Ressourcen nur in der Zeit der Einheiten mit dem Kind beschäftigen.
Die Aufsichtspflicht liegt vor Kursbeginn und nach dem Kursende bei den Eltern.
Reitplätze, Koppeln, Pferdeboxen, Stallungen u.ä. dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis betreten werden. Das Füttern der Pferde ist nur nach Absprache gestattet.
Die Kinder werden an der Ponyhaltestelle abgeholt und zum Ende der Reitstunde wieder dorthin zurückgebracht. Bitte dort warten.
Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen. Reithelme können bei uns auch ausgeliehen werden.
Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts für Anfänger ab 10 Jahren und Fortgeschrittene Reiter ist Plicht: Reithose, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Das Tragen von Reithandschuhe wird empfohlen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.
Die Reitschüler/innen bzw. deren Sorgeberechtigte bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen.
Zum Wohle unserer Pferde besteht eine Gewichtsgrenze der Reiter von 90kg.
Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Sollten die Preise angepasst werden, wird dies vorher kommuniziert.
Das Reitabo ist vom Reitschüler jeweils bis zum 5. eines Monats zu bezahlen und gilt für eine Einheit pro Woche am festgelegten Termin (Stammplatz). Die Monatspreise sind eine Mischkalkulation und basieren auf der üblichen Anzahl an Terminen im Jahr. Für Monate, in denen die Werktage so fallen, dass fünfmaliger Unterricht erfolgt, muss nicht entsprechend mehr bezahlt werden. Umgekehrt reduziert sich der Preis aber auch nicht, wenn durch Ferien und Feiertage weniger Termine im Monat stattfinden.
Einzelreitstunden, Ausritte, Kurse oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung bezahlt werden.
Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten, als Reitstunde oder wird in anderer Form ersetzt (Theorie Online, Videoeinheiten, Artikel oder kleine Aufgaben für zu Hause etc.). Dies gilt nicht für Reitstunden, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse, Pandemie, Krankheitausbruch im Pferdebestand etc. Es gilt desweiteren nicht für Reitstunden die auf Feiertage fallen, für einen Krankheitsausfall vom Reitlehrer im Jahr. Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommener Reitstunden wird nicht gewährt.
25 Tage im Jahr haben unsere Pferde, Ponys und Reitlehrer*innen Urlaub und 1 Tag im Jahr Fortbildung. Der Zeitpunkt wird rechtzeitig mitgeteilt, als Aushang oder im Reitbuch.
Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die im Risikobereich des Reitschülers liegen, wird eine Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Reitstunden nicht gewährt.
Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich.
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig über das Online-Buchungssystem zu stornieren, damit der Platz für andere Teilnehmer frei wird.
Wird eine Anmeldung zu einer individuellen Reitstunde rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (24 Stunden vor dem Termin) storniert, so wird das verwendete Guthaben gutgeschrieben und kann für eine spätere Buchung verwendet werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.
Wird die Teilnahme an einem Stammplatz eines Reitabos storniert, so besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Aus Kulanz können Termine, die rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (24 Stunden vor dem Termin) storniert wurde, innerhalt von 4 Wochen nachgeholt werden, sofern freie Plätze verfügbar sind. Sollten keine Ersatztermine verfügbar sein oder können diese nicht wahrgenommen werden, so verfällt diese Nachholmöglichkeit automatisch.
Bei kurzfristiger Absage nach Ablauf der Stornofrist oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal berechnet. Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind möglich.
In von der Reitschule gewählten Ferien des Bundeslandes Rheinland-Pfalz finden die Kurse zu geänderten Zeiten statt, im Rahmen des Ferienprogramms. Die Zeiten werden rechtzeitig im Reitbuch mitgeteilt: https://felpo.reitbuch.com/ und sind für Aboreiter preislich reduziert. Ferienkurse dauern 2,5h - 3h und können nach Bedarf verlängert oder gekürzt werden. Aboreiter können an so vielen Kursen teilnemen, wie für ihre Gruppenart angeboten werden. Ferientermine können nicht nachgeholt werden, jedoch bei rechtzeiteiger Absage (24h vor Kursbeginn) kann der gezahlte Betrag für den Kurs auf die Wertkarte gut geschrieben werden.
Ein Reitschulabovertrag beginnt mit der Abgabe des Anmeldebogens und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Monatsende und ist dem Betrieb schriftlich mitzuteilen.
Der Kurs wird bei Anmeldung vollständig bezahlt und kann bei Absage, bis 24h vor Kursbeginn auf die Wertkarte erstattet werden und zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden. Sollte der Kurs nach der 24h Zeit abgesagt werden, kann er nicht erstattet werden. Eine Geldrückgabe ist nicht möglich.